Wahlärzte, eine „gewichtige“ Ärztegruppe!
In früheren Jahren war es üblich, nach der Ausbildung eine Anstellung anzutreten und bis zur Pensionierung dort tätig zu bleiben. Der Arztberuf brachte jedoch immer wieder entscheidende Einschnitte im Arbeitsleben mit sich. Mit Zunahme der Arbeitsjahre, der medizinischen Erfahrung und dem Wunsch nach Änderung in der work-life-balance wird die Sehnsucht nach beruflicher Veränderung wacher. Erworbene medizinische Schwerpunkte sind im niedergelassenen Bereich unmittelbarer und direkter an Patienten heranzutragen als in der Anstellung.
Der erste Schritt in die Niederlassung, oft neben einer Teilzeitanstellung, ist die Eröffnung einer Wahlarztpraxis. Jeder zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Allgemeinmediziner oder/und Facharzt ist berechtigt, 2 Ordinationen in Österreich zu eröffnen.
Neben zunehmender medizinischer Verantwortung für die Patienten und wirtschaftlicher Verpflichtung für die Ordination ist der Wahlarzt keiner weiteren organisatorischen Hierarchie unterworfen, kann Diagnostik und Therapie nach subjektiver freier medizinischer Entscheidung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft im Interesse seiner Patienten durchführen.
Ärzte, die im etablierten Kassensystem tätig sind, können nur medizinische Leistungen, die das Maß des Notwendigen nicht überschreitet, mit den Vertragspartnern, den Sozialversicherungen abrechnen. Wir Wahlärzte sind in der Lage, unseren Patienten bei Bedarf ein erweitertes, den subjektiven Ansprüchen unserer Patienten gerechter werdendes medizinisches Leistungsspektrum anzubieten.
Der erste Schritt für Kollegen in die Niederlassung ist deshalb das Wahlarztsystem, ob als „hauptberuflicher Wahlarzt“, neben einer Teilzeitanstellung oder in Warteposition auf eine Kassenstelle.
Neben Einzelverträgen etablieren sich immer mehr Kassen-Gruppenpraxen, wo 2 oder mehrere Kollegen sich einen oder mehrere Einzelverträge gesellschaftlich teilen, die Führung der Gruppenpraxis bleibt in ärztlichen Händen. Die arbeitsrechtlichen und finanziellen Bedingungen für Gruppenpraxis-Verträge konnten wir in den letzten Verhandlungen mit der Sozialversicherung deutlich attraktivieren.
Die Zahl der niedergelassenen Wahlärzte in Salzburg ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, derzeit halten wir bei über 700 Wahlärzten im Bundesland Salzburg. Zur Stärkung und Erhaltung des Wahlarztsystems (Erinnerung an geplante Streichung des Wahlärzte-Rückersatzes im Rahmen der 15a Vereinbarung) ist eine starke Standesvertretung notwendig, die informiert, beisteht, vertritt, bei Angriffen auf das Wahlarztsystem entschieden in der Öffentlichkeit entgegenhält.
Ihre Unterstützung, die Unterstützung jedes einzelnen Wahlarztes ermöglicht eine weitere aufmerksame und schlagkräftige Standesvertretung.
Niedergelassene Fachärzte
Dr. Dietmar Gmeiner