Stellenplangarantie
Als einzigem Bundesland bisher ist es uns gelungen mit der Salzburger Gebietskrankenkasse eine Stellenplangarantie zu vereinbaren! Ende 2015 konnte im Gesamtvertrag festgelegt werden, dass die SGKK bis 31.12.2025 darauf verzichtet Vertragsstellen, die derzeit im Stellenplan verankert sind, einseitig zu streichen. Ausgenommen davon ist lediglich die Radiologiestelle im Tennengau, bei der bislang noch keine Einigung erzielt werden konnte.
Diese Stellenplangarantie bedeutet, dass jede Stelle nach Kündigung ( z.B. wegen Pensionsantritt, aber natürlich auch aus anderen Gründen) wieder ausgeschrieben werden muss, wenn die Ärztekammer dies wünscht. Diese Sicherstellung bedeutet Planungssicherheit für Übergeber und Nachfolger einer Kassenpraxis bis Ende 2025!
Die Regelung im Gesamtvertrag bedeutet zudem, dass sie durch die SGKK nur durch eine Gesamtvertragskündigung – also die Kündigung sämtlicher Kassenverträge – aufgelöst, oder durch gesetzliche Maßnahmen ausgehebelt werden kann.
Eine derartig weitreichende Sicherung der Vertragsstellen gab es bisher weder in Salzburg noch in einem anderen Bundesland!
Niedergelassene Fachärzte
Dr. Walter Arnberger