Flexible Zusammenarbeitsformen
Weichenstellung in die Zukunft der niedergelassenen Ärzte geglückt!
EINZELPRAXEN
Salzburg hatte von Anfang an eine Sonderstellung bei den Zusammenarbeitsformen.! Es war uns schon bei der Konstruktion der Jobsharingpraxis und der Übergabepraxis gelungen, dass es nicht nötig ist eine Gruppenpraxis zu bilden. Die bürokratischen und finanziellen Hürden der Gesellschaftsbildung gibt es in Salzburg nicht. Für den/die PraxisinhaberIn ist keine Änderung der Betriebsform nötig!
Ab 1.1.2017 kommt aber noch dazu, dass die finanziellen Beschränkungen wegfallen, die sowohl für den/die PraxisinhaberIn als auch für den/die JobsharerIn bzw. NachfolgerInnen nachteilig sein konnten!
Darüber hinaus ist besonders wichtig, dass die Altersgrenze für die Übergabepraxis auf die Maximalgrenze von 69 Jahren angehoben wurde. Somit haben alle KassenärztInnen die Möglichkeit – wenn gewünscht – vom Übergabepraxismodell zu profitieren. Für den/die NachfolgerIn bedeutet dies, dass es praktisch unabhängig vom Alter des/der VorgängerIn möglich ist den „Softeinstieg in die Kassenpraxis“ zu wählen!
Ideal für den Softeinstieg in die Kassenpraxis für Allgemeinmediziner ist natürlich die Weiterbildungspraxis – befristete Beschäftigung bei einem Hausarzt mit Kassenvertrag am Land.
Weiters haben wir nun die Möglichkeit geschaffen für Saisonale Vertretung, die besonders in unseren Tourismus-Regionen zur Entlastung dienen soll und insbesondere für Fachärzte die Vertretung am 5. Wochentag bei besonderer Belastung zur Erweiterung der Ordinationszeiten bzw. zur speziellen Erweiterung des Leistungsangebotes.
GRUPPENPRAXEN
Ab 1.1.2017 wesentliche Erleichterungen bei den Synergieabschlägen. Insbesondere bei Fachärzten/innen konnte das schwer vorherberechenbare progressive Abschlagsmodell abgeschafft werden. Das neue Berechnungsmodell bietet leichte Berechenbarkeit, deutlich geringere, wirtschaftlich interessante Synergieabschläge und daher eine gute Kalkulationsmöglichkeit für den wirtschaftlichen Erfolg der Gruppenpraxis in der jeweils gewählten Variante. Individuelle Berechnung und Beratung durch die Ärztekammer.
Bei den AllgemeinmedizinerInnen konnte das Modell der altersstandartisierten Durchschnittsberechnung zum Vorteil der Vertragsärzte/innen wesentlich verfeinert werden. Damit ergeben sich, falls gewünscht, attraktive Alternativen zum Einzelkämpfertum.
Niedergelassene Fachärzte
Dr. Walter Arnberger