Die neue Ausbildungsordnung

Erreichte Ziele und zukünftige Herausforderungen

Nach langer intensiver Vorbereitung ist am 1. Jänner 2015 die Novelle des Ärztegesetztes in Kraft getreten, die uns im Juni 2015 eine lang ersehnte Reformierung unserer Ausbildungsordnung bringen sollte. Es war an der Zeit unsere Ausbildungsordnung an jene, der umliegenden europäischen Ländern anzupassen um der Abwanderung von Medizinabsolventen entgegenzuwirken.  Unter der Federführung mehrerer Interessenvertretungen und Berücksichtigung der verschiedensten Absichten kristallisierten sich jene Ziele heraus die im Rahmen der Reform erreicht werden sollten:

Nach Anpassung der Ausbildungsinhalte sollte eine bessere Kontrolle der Ausbildungsqualität möglich sein. Die Umverteilung der mitverantwortlichen Tätigkeiten sollte zu einer Entlastung der jungen Kollegen führen. Eine verpflichtende Lehrpraxis, finanziert von der öffentlichen Hand, sollte die Attraktivität der Allgemeinmediziner Ausbildung erhöhen.  Durch eine Verkürzung der  Ausbildungsdauer und eine frühe Aufzweigung der Ausbildung in fachspezifische Bereiche, sollten in kürzerer Zeit Spezialisten für eine immer komplexer werdende Medizin ausgebildet werden.

Nach Abschluss der Verhandlungen und nach Einführung der neuen Reform scheinen einige dieser Ziele erreicht. Eine Regelung zur Handhabung der mitverantwortlichen Tätigkeiten wurde im Gesetz verankert. Zur Gewährleistung einer hohen Ausbildungsqualität führte man neben der Erneuerung der Rasterzeugnisse strengere Auflagen für Ausbildungsstätten ein. Eine kürze Ausbildungsdauer wird es in Zukunft ermöglichen, dass Ärzte und Ärztinnen, die aufgrund von Karenzzeit ihre Ausbildung unterbrechen, diese anschließen in einer angemessenen Zeit fortsetzen können. Und es besteht theoretisch eine Gewährleistung zur öffentlichen Finanzierung der Lehrpraxiszeit.

Doch es bleiben Themenbereiche die bei kritischer Betrachtung einige Fragen aufwerfen.

Wozu wurde eine 9-monatige Basisausbildung eingeführt, in der Fertigkeiten und Erfahrungen erlangt werden sollten, die bereits im Rahmen des klinisch praktischen Jahres und teilweise während des Studiums zu den Kernthemen gezählt haben. Erste Evaluierungen zeigen bereits, dass viele Kolleginnen und Kollegen den häufigen Wechsel von Abteilungen in kurzer Zeit als belastend und dem Lernerfolg nicht zuträglich empfinden. Auch die Dauer von neun Monaten wurde als zu kurz kritisiert. Es besteht die Gefahr, dass Ärzte in Ausbildung im Rahmen dieser Regelung in einem Angestelltenverhältnis mit reduzierter Ausbildungsverantwortung als „Systemerhalter“ eingesetzt werden. Neben dem alten Turnusarztsystem ist diese Regelung in Europa einzigartig. Auch eine Approbation wird es danach nicht geben. Ebenfalls eine internationale Besonderheit, die garantiert, dass Jungärzte in Abhängigkeit zu den Ausbildungsstätten gehalten werden.

Eine weitere Frage die man sich stellen muss ist inwieweit die Zentralisierung und Spezialisierung der Ausbildung einen Einfluss auf unser Gesundheitssystem haben wird.

Dabei ist abzuwägen, welche Regelungen bestehen bleiben müssen um eine gute Ausbildungsqualität zu gewährleisten und inwiefern diese an unser Krankenhaussystem angepasst werden müssen um auch Krankenhäusern der Standardversorgung und peripheren Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben gesetzteskonform ausbilden zu können. Diese sind nämlich nicht nur zur Abdeckung von Versorgungslücken in peripheren Regionen oder zur Herstellung einer regional ausgewogenen Versorgung unabdingbar sondern bieten durch ihre Struktur viele Vorteile für die Ausbildung.

Für Salzburg wäre es wieder wünschenswert wenn sich eine trägerübergreifende Ausbildungskooperation bilden würde, die unseren Standort mit seiner Vielseitigkeit noch attraktiver für die Ärzteausbildung macht.

Insbesondre die Stärkung der Ausbildung zum Allgemeinmediziner muss in Zukunft für unser Gesundheitssystem von höchstem Interesse sein. Nur wenn dieser seine Funktion als Gatekeeper wahrnehmen kann, kann es auch in Zukunft zu einer Reduzierung des exzessiven Ausmaßes an Hospitalisierung kommen.

Eine weitere Verschiebung von Manpower in den intramuralen Bereich wird dieser Entwicklung entgegenwirken.

Zu guter Letzt besteht die Möglichkeit, dass sich die lang ersehnte verpflichtende Lehrpraxiszeit zum Hindernis für den Abschluss der Ausbildung zum Allgemeinmediziner entwickelt. Das kann passieren wenn nicht die nötige Anzahl an Lehrpraxisstellen finanziert wird. Eine Gewährleistung dieses Ausbildungsmodul zeitnah beginnen zu können und somit längere Wartezeit für jungen Kollegen zu verhindert kann auschlaggebend dafür sein, dass sich Jungärzte für diese Ausbildung entscheiden und muss deswegen im Interesse aller Beteiligten sein.

Zusammenfassend lässt sich schließen, dass durch die Ausbildungsreform der Weg  zu einer modernen Arztausbildung vorbereitet wurde es aber noch einiger Anpassungen und klärender Fragen bedarf um fit für Herausforderungen der Zukunft zu sein.

Dr. Matthias Vavrovsky

Ärzte in Ausbildung
Dr. Matthias Vavrovsky